Wird die neue Einrichtung ebenfalls von der Kinderküche beliefert, genügt es, wenn Sie uns den Namen der neuen Einrichtung, das Datum des Wechsels, sowie die neue Gruppenbezeichnung mitteilen.

Wenn wir nicht der Essensanbieter sind, müssen Sie den Verpflegungsvertrag schriftlich, mit der Angabe der Austrittstermines, kündigen.

Die Kündigung ist per Post, Fax sowie E-Mail möglich.