Benötigt Ihr Kind eine vom Speiseplan abweichende Kost aufgrund einer Nahrungsmittelallergie/-unverträglichkeit, lassen Sie dies bitte vom Arzt mit einem Attest bescheinigen und geben Sie dieses in der Einrichtung ab, oder senden Sie uns dies per Mail zu.

Nicht in allen Fällen können wir diese besondere Verantwortung übernehmen. Daher ist in jedem Einzelfall eine Prüfung in unserem Hause erforderlich, ob wir für das jeweilige Kind die Mahlzeiten zubereiten können.

Eine Versorgung durch uns, kann erst nach erfolgreicher Bestätigung der Übernahme unserer Allergieköchin und nach Erhalt des unterzeichneten Haftungsausschlusses erfolgen. Dieser Prozess nimmt in der Regel 7 Tage in Anspruch.
Beachten Sie bitte auch die entsprechenden Kennzeichnungen auf dem Speiseplan. Hier sind kennzeichnungspflichtige Allergene ausgewiesen (entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung).

Bitte nutzen Sie zum Beantragen folgendes Formular Antrag auf Allergiekost